Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für den Vintage-Verleih – Wunder & Weiss, vertreten durch Isabel Christ. Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung.

1. Geltungsbereich

Die Vermietung erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Mitvereinbarung. Nebenvereinbarungen sowie abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden. Die Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung auch für künftige Geschäfte mit dem Mieter. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie für jedes einzelne Geschäft vereinbart und schriftlich niedergelegt werden.

2. Angebot

Die Darstellung der Mietartikel auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Buchungsanfrage dar. Irrtümer vorbehalten. Auf jede Buchungsanfrage erhält der Mieter eine Angebot in dem einschließlich die Mietkosten exklusive Kaution ersichtlich sind. Jede Bestellung auf Grundlage des Angebots durch einen Mieter stellt lediglich ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages dar. Erst mit der Zusendung einer Reservierungsbestätigung per E-Mail kommt der Mietvertrag zustande.

3. Mietkaution

Der Mietpreis versteht sich als Abholpreis ab Standort Schulstr. 8a, 14482 Potsdam. Preisänderungen durch Irrtümer sind vorbehalten. Der Vermieter ist berechtigt vom Mieter eine Kaution zu verlangen. Bei Abholung des Mietgutes zum vereinbarten Termin wird nach der bestätigten Artikelübernahme eine Kaution fällig, die als Barzahlung zu leisten ist. Diese wird im Falle von beschädigtem, zerbrochenem, verschwundenem Porzellan oder Dekorationsobjekten mit dem zu ersetzenden Betrag verrechnet. Die Kaution/ ggf. restliche Pfandgebühr wird nach persönlich vollzogender Abgabe des Leihguts nach Verleihende als Barzahlung zurückerstattet. Die Höhe der Mietkaution wird durch die Mietdauer bestimmt, d.h. dass bei längeren Mietzeiten die Kaution entsprechend höher angesetzt wird. Als Faustregel gilt, dass die Kaution mindestens 2x so hoch wie der zu erwartende Mietbetrag sein muss. Änderungen hierzu können Sie ggf. mit unseren Service verhandeln.
Die Mindesthöhe der Kaution errechnet sich wie folgt:
Mietpreis bis 25 € – Kaution = 50 €, Mietpreis über 25 € – Kaution = 200 % des Mietpreises.

4. Lieferung/Rückgabe

Die Zusage eines Anliefer- bzw. Miettermins erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit des Mietgegenstandes und der Liefermöglichkeit. Im Falle unvorhersehbarer außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände sowie bei einem Defekt auf dem Versandweg erhält der Mieter seinen Mietpreis sowie eine eventuell erhobene Kaution zurück, sofern der Mietgegenstand nicht genutzt werden kann. Der Mieter verpflichtet sich für den Fall einer Nichtlieferung aus oben genannten Gründen vorzubeugen und sich einer Alternativlösung zu bemühen.

Die Rückgabe des Mietgegenstandes hat am letzten Miettag zu erfolgen. Verzögert sich das Eintreffen der Artikel beim Vermieter über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus oder kommt der Mieter seinen Rückgabeverpflichtungen nicht nach, so wird der Mietpreis für jeden Artikel in Tagessätzen entsprechend nachberechnet.

5. Mietzeit

Die Mietzeit beginnt und endet laut dem vereinbarten Datum des Mietvertrags.

6. Mietverlängerung

Sollte der Artikel vom Mieter länger als vorgesehen benötigt werden, so ist grundsätzlich die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Verlängerungswünsche werden nur persönlich oder per E-Mail angenommen, ein Telefonanruf alleine genügt grundsätzlich nicht.

7. Reinigung

Die Artikel sind soweit nicht anders besprochen, gereinigt und funktionsfähig zurückzugeben (Zustand mindestens so gut wie bei Mietbeginn).
Bei unterlassener Reinigung wird eine Reinigungspauschale in Höhe von mindestens 20,- €, je nach Verschmutzungsgrad bis 40,- € fällig.

8. Schadensersatzansprüche/Haftungsausschlüsse

Schadensersatzansprüche des Mieters, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Für Schäden und Folgeschäden übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung oder Verpflichtung zu Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere Nichtzustandekommen des Mietvertrages wegen Beschädigung oder Totalausfall des Mietgegenstandes auf dem Transportweg oder beim Mieter sowie wegen Nichtverfügbarkeit durch verspätete Rückgabe der Mietgegenstande von Vormietern. Ebenso übernimmt der Vermieter keine Haftung bei auftretenden Funktionsstörungen oder Totalausfall des Mietgegenstandes und jeden sich daraus ergebenden Folgeschaden, sei es nun unmittelbarer oder mittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall oder entgangener Gewinn. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben könnten, sind ausgeschlossen. Ebenfalls übernimmt der Vermieter keine Schadensersatzansprüche bei verspäteter oder Nichtlieferung des Transportunternehmers bspw. GLS oder DHL.

9. Mängelrügen/Pflichten des Mieters

Der Mieter hat die Mietgegenstände unmittelbar nach Empfang auf Vollständigkeit, Funktionstüchtigkeit und einwandfreie Beschaffenheit zu überprüfen. Die Mietgegenstände gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, wenn eventuelle Mängel nicht umgehend – spätestens bis zum Ablauf des Tages der Zustellung nach Empfang – per E-Mail an den Vermieter gemeldet worden sind. Auf eigene Veranlassung durchgeführte Reparaturen oder Serviceleistungen sind nicht zulässig und benötigen die Zustimmung des Vermieters.
Jeder auftretenden Mangel, Schäden, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände sind dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Die Entwendung der Mietgegenstände aus dem Besitz des Mieters ist von dem Mieter unverzüglich gegenüber den staatlichen Ermittlungsbehörden anzuzeigen. Dem Mieter obliegt es, den Untergang oder die Entwendung der Mietgegenstände aus seinem Besitz nachzuweisen.

Sollte ein Mietgegenstand zu dem Zeitpunkt der Anmietung deutliche Gebrauchsspuren oder Schäden aufweisen – welche die Funktionalität jedoch nicht beeinträchtigen – so werden diese vom Vermieter dokumentiert und im Mietvertrag festgehalten oder vor der Anmietung mitgeteilt.

Der Mieter verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang und ausschließlich zur üblichen Nutzung der gemieteten Artikel. Die beiliegenden Anweisungen sind zu befolgen. Er haftet für aufkommende Schäden infolge von Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit oder Diebstahl. Mietobjekte sind inkl. Zubehör zum vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
Der Mieter haftet für abhanden gekommenes Zubehör und dem Mietgegenstand selbst, zum Preis der Neubeschaffung. Die Mietgegenstande gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit evtl. Mängel nicht bei der Empfangnahme ausdrücklich gerügt werden.

10. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für die von ihm schuldhaft verursachte Verschlechterung, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände während der vertraglich vereinbarten Besitzzeit oder bei einer eigenmächtigen Verlängerung der Besitzzeit durch den Mieter. Ebenso haftet der Mieter für Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung, Rücktransport oder schuldhaft verspätete Rücksendung entstehen. Der Mieter haftet für abhanden gekommenes Zubehör und dem Mietgegenstand selbst, zum Preis der Neubeschaffung. Die Mietgegenstande gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit evtl. Mängel nicht bei der Empfangnahme ausdrücklich gerügt werden.

11. Versicherung

Informieren Sie ihren Haftpflichtversicherer über den Gebrauch der Mietgegenstande, da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Mietgegenstande haften. Der Mieter haftet bis zur vollen Höhe des Wiederbeschaffungswertes der Mietgegenstände. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages erklärt sich der Mieter mit den Versicherungsbedingungen einverstanden.

12. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald der die Geschäftsräume des Vermieters verlässt oder das Paket vom Paketdienstleister erhält. Bei der Rückgabe des Pakets geht die Gefahr mit der Abgabe des Pakets bei DHL oder der Übergabe des Pakets an den Paketboten vom Mieter an das Transportunternehmen über.

13. Rückgabe defekter Mietgegenstande/Haftung des Mieters

Gibt der Mieter den Mietgegenstand defekt zurück, so wird die gegebenenfalls erhobene Kaution zunächst einbehalten. Der Vermieter hat das Recht den Mietgegenstand fachgerecht reparieren zu lassen bzw. im Falle der Unmöglichkeit oder Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur Ersatzartikel zu kaufen. Die Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt, falls die Reparatur bzw. Neuanschaffung die Kaution übersteigen sollte. Übersteigt die Kaution die Reparaturkosten bzw. den Wiederbeschaffungswert der Mietgegenstände, so bekommt der Mieter die Differenz erstattet.

14. Lieferprobleme

Kann ein Artikel nicht geliefert werden oder kommt es zu sonstigen Lieferproblemen, so erhält der Mieter sein Geld zurück. Es erfolgt jedoch keine zusätzliche/weitere Schadenübernahme/Zahlung durch den Vermieter (siehe Punkt 8).

15. Fristlose Kündigung

Kommt der Mieter wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, so kann der Vermieter diesen Vertrag fristlos kündigen. Dies gilt auch, wenn über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Verdacht der Zahlungsunfähigkeit besteht.

16. Mindestalter

Der Mieter muss voll geschäftsfähig sein. Bei der Warenabholung oder beim Versand des Mietgegenstands muss im Vorhinein ein gültiger Personalausweis vorgelegt werden. Es wird eine Kopie des Ausweises angefertigt.

17. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern der Mieter Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, so ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und Verbindlichkeiten ist der Sitz des Vermieters, Berlin.
Sämtliche Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

18. Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Isabel Christ
Schulstr. 8a
14482 Potsdam

E-Mail: hallo@wunderundweiss-hochzeiten.de

Besondere Hinweise

Das Widerrufsrecht des Mieters erlischt vorzeitig, wenn der Vermieter mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Mieters vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Mieter dies selbst veranlasst hat. Dies ist der Fall, wenn die Mietgegenstände zu Beginn der vereinbarten Mietzeit an den Mieter zum Versand gebracht wurden.

19. Sonstiges

Der Mieter erklärt sein Einverständnis damit, dass der Vermieter seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden, personenbezogenen Daten speichert und nicht an Dritte weiter gibt. Die Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gespeichert. Zur Vertragsabwicklung und zur technischen Unterstützung der durch den Mieter in Anspruch genommenen Leistungen oder Funktionalitäten können die Daten des Mieters im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung an beauftragte Unternehmen übermittelt werden. Nach Zurückerhalt des unversehrten Mietgegenstandes wird die Ausweiskopie vernichtet bzw. gelöscht.